SPD-Bundestagsfraktion schafft Klarheit: Kündigung von Online-Verträgen ab sofort online möglich
Künftig gilt: Keine bösen Überraschungen mehr beim Kündigen von Online-Verträgen: Sowie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden. Die Zeit der missverständlichen Vertragsklauseln gehört damit der Vergangenheit an.
Bisher konnten Verträge online und formlos geschlossen werden, für einen Rücktritt oder die Kündigung sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dann aber oft eine schriftliche Kündigung vor – häufig zur Überraschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Kündigungen oder andere Erklärungen von Verbrauchern darf nun ab Oktober in den AGBs keine strengere Form als die Textform verlangt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion schafft hier Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.